Persönlichen Kontakt minimieren: Hochrisikogruppe durch Telemonitoring vor COVID-19 schützen

12. Mai 2020

Katrin Pucknat, Präsidentin und Geschäftsführerin bei ResMed in Deutschland fordert die Aufnahme der Fernüberwachung von Beatmungsgeräten bei Patienten in der außerklinischen Versorgung in den Leistungskatalog der Krankenkassen.

Die letzten Wochen wurden von zwei Themen dominiert: Reduzierung des Infektionsrisikos und Entlastung des Gesundheitssystems. Themen, die auch nach Wochen des Stillstands durch COVID-19 und in der Phase der ersten Lockerungen der strikten Schutzmaßnahmen relevant bleiben. Nach wie vor ist das Infektionsrisiko nicht gebannt und mögliche weitere Infektionswellen nicht ausgeschlossen.

Lockerung der Maßnahmen bedeutet Verschärfung der Vorsicht

Dies gilt besonders für die Hochrisikogruppen unter uns. Dazu gehören vor allem auch Menschen, die jetzt schon auf Heimbeatmung angewiesen sind: Beispielsweise Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen wie COPD oder Lungenemphysem, aber auch Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen wie ALS, oder Kinder mit bestimmten muskulären oder Stoffwechselerkrankungen. Derartig betroffene Menschen müssen besonders auch in der Phase der Lockerung von Schutzmaßnahmen vor Außenkontakten geschützt werden. Es ist damit zu rechnen, dass durch die Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens die Infektionszahlen und damit das Risiko auf Ansteckung erst einmal wieder ansteigen werden. Jeder Außenkontakt für die etwa 85.000 Personen mit außerklinischer Beatmung in Deutschland kann hier unmittelbar lebensgefährlich sein.

Telemonitoring ist keine Zukunftsfantasie

Der Besuch beim Arzt, um die Beatmungstherapie und die dafür erforderlichen Geräte und Materialien zu überprüfen und entsprechend einzustellen, wird somit zu einem unkalkulierbaren Risiko, ebenso wie ein Besuch im Beatmungszentrum von Kliniken. Das muss nicht sein. Die entsprechenden technischen Möglichkeiten existieren bereits und eine Vielzahl an Beatmungsgeräten für den außerklinischen Einsatz sind auch bereits heute im Markt. Mit den Systemen können Diagnosedaten elektronisch ausgelesen werden. Dies bietet den besonderen Vorteil, dass Patienten in ihrem vertrauten Umfeld bleiben und exogene Einflussfaktoren weitestgehend ausgeschlossen werden können. Ein frühzeitiges Erkennen von technischen Störungen oder klinischen Komplikationen eröffnet die Möglichkeit einer zeitnahen Intervention, entweder durch eine Videosprechstunde mit einem zuständigen Arzt oder Videoberatung durch den technischen Kundendienst des Versorgers. Zudem können die erfassten Daten, die zugriffssicher gespeichert werden, die Arzt-Patienten-Kommunikation unterstützen – egal ob diese persönlich, telefonisch oder als Videosprechstunde abgehalten wird.

Patienten werden geschützt und das Gesundheitssystem wird entlastet

Aktuelle Therapiedaten sowie eine Auswertung im Zeitverlauf können von höchster Relevanz für den Patienten aber auch für behandelnde Ärzte sein. Bietet Telemonitoring dem Patienten eine lückenlosere Betreuung, ermöglicht sie gleichzeitig den betreuenden Ärzten und Pflegern genau dort zu intervenieren, wo sie am nötigsten gebraucht werden. In der aktuellen Situation werden so unnötige Arztbesuche vermieden und das Pflegepersonal kann die Zahl der Hausbesuche reduzieren. Das Gesundheitssystem wird elementar entlastet, die Ansteckungsmöglichkeit für Patenten drastisch reduziert. 

Aktuell werden die Kosten für die Bereitstellung der Telemonitoring-Funktion der Geräte für die Beatmungstherapie nicht von den Kassen getragen. Gerade in der aktuellen Situation wäre hier jedoch eine schnelle Änderung angebracht, um mehr Betroffenen den Zugang zu dieser Versorgungsergänzung im deutschen Gesundheitswesen zu ermöglichen.

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Heike Schubert
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